ErP-Richtlinie
ErP-Richtlinie
Die ErP-Richtlinie (Energy-related Products Directive), auch bekannt als Ökodesign-Richtlinie, ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Festlegung von Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Sie gilt auch für viele Beleuchtungsprodukte wie Lampen, Leuchten und LED-Module.
Ziel der ErP-Richtlinie ist es, den Energieverbrauch sowie die Umweltauswirkungen von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu reduzieren – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.
Wichtige Inhalte
- Verbot besonders ineffizienter Leuchtmittel (z. B. Halogenlampen)
- Einführung von Mindestanforderungen für Effizienz, Lebensdauer und Schaltfestigkeit
- Pflicht zur Registrierung in der EPREL-Datenbank (EU Product Database for Energy Labelling)
- Grundlage für das neue EU-Energielabel (Skala A bis G)
Auswirkungen auf Beleuchtung
Durch die ErP-Richtlinie dürfen nur noch energieeffiziente Lichtquellen mit definierter Qualität und Umweltverträglichkeit auf dem EU-Markt angeboten werden. Dies fördert nachhaltige Beleuchtungslösungen und sorgt für Transparenz für Endverbraucher.
Die ErP-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt in Richtung Klimaschutz, Ressourcenschonung und technologische Weiterentwicklung im Bereich der Lichttechnik.