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Notbeleuchtung






Die Mindestbeleuchtungssta?rke der Notbeleuchtung fu?r Rettungswege betra?gt 1 Lux, gemessen auf der Mittellinie entlang des Rettungsweges.


Die Rettungswege nach DIN EN 1838 beziehen sich immer auf zwei Meter Breite. Das Verha?ltnis der kleinsten zur gro?ßten Beleuchtungssta?rke entlang der Mittellinie des Rettungsweges darf 1:40 nicht unterschreiten. Die Betriebsdauer der Beleuchtungssta?rke fu?r Rettungswege muss mindestens 1 Stunde betragen.

Es ist auch mo?glich, die Allgemeinbeleuchtung als Notbeleuchtung zu nutzen, indem man die Notmodule einbaut. Nachteilig ist aber, dass sie durch ihre Lichtverteilung nicht die erforderliche Gleichma?ßigkeit der Rettungsausleuchtung erreichen und im Vergleich zu speziellen LED-Sicherheitsleuchten wesentlich mehr Strom verbrauchen.


Die Sicherheitsleuchten mu?ssen unter anderem angebracht werden:

1. Mindestens 2 Meter u?ber dem Boden
2. An den Ausgangstu?ren
3. Nahe Treppen (max. 2 Meter Abstand), um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten
4. Nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle (max. 2 Meter Abstand)
5. Nahe jeder Brandbeka?mpfungsvorrichtung oder Meldeeinrichtung (max. 2 Meter Abstand)
6. Außerhalb des Geba?udes nahe jedem letzten Ausgang (max. 2 Meter Abstand)


Man spricht von Ersatzbeleuchtung, wenn keine Gefa?hrdung vorliegt, aber die Weiterarbeit notwendig ist, hierfu?r also auch Licht vorhanden sein muss.

Die Ersatzbeleuchtung muss die gleiche Beleuchtungssta?rke wie die Allgemeinbeleuchtung haben. Bei geringerer Beleuchtungssta?rke darf die Ersatzbeleuchtung nur benutzt werden, um die Arbeit sicher zu beenden. Das Ziel: Produktionsverluste zu vermeiden (z. B. bei sehr teuren Rohstofffen).

Weiter Informationen zum Thema der Absicherung im Notfall finden Sie auf dem LED-Sicherheits-und-Rettungszeichenleuchten.pdf>PDF-Datenblatt für Notbeleuchtung, welches Sie sich herunterladen können.